Richtlinien
German Meetings e.V. setzt hohe Ansprüche an die Qualität und Durchführung von Leichtathletik Meetings. Um diese Qualität zu gewährleisten und einheitliche Standards zu schaffen, hat German Meetings grundsätzliche Richtlinien aufgestellt, die sowohl für Athleten, als auch Trainer und Betreuer/Manager bei German Meetings Veranstaltungen gelten:
Werberichtlinien
Jeder Athlet, der gegen die "IAAF advertising rules and regulations" verstößt, muß mit Sanktionen der IAAF rechnen, wie z.B. einer Sperre, einer finanziellen Strafe oder der Einbehaltung von Zahlungen bei einer Veranstaltung (Artikel 12.5). Sofern nicht anders geregelt, gelten die "IAAF regulations governing the conduct of business in international invitation meetings" und die "Working Guidelines", vereinbart zwischen Euro Meetings und der IAAF.
Dopingkontrollen
Es finden Dopingkontrollen bei allen Veranstaltungen statt. Bei Verweigerung oder einem positiven Testergebnis erfolgt keine Auszahlung von Startgeld, Prämien und Reisekosten. Bereits ausgezahlte Beträge sind zurück zu zahlen. Der Veranstalter kann die Vorlage des Dopingkontrollpaß erbitten. Bei Nichtvorlage oder keinen eingetragenen Kontrollen kann ein Startausschluß erfolgen.
Startzusagen
Startzusagen gelten nur für den mit dem Organisator vereinbarten Wettbewerb. Änderungswünsche sind nur mit vorheriger Zustimmung des Organisators möglich.
Auszahlungen
Auszahlungen erfolgen grundsätzlich durch Banküberweisung. Sie erfolgen erst nach entsprechender Rechnungsstellung des Athleten bzw. dessen autorisierten Manager. Barauszahlungen müssen vorab vereinbart werden, sind aber nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Reisekostenerstattungen).
Steuerabzüge
Steuerabzüge erfolgen bei allen ausländischen bzw. beschränkt steuerpflichtigen Teilnehmern entsprechend dem geltenden Deutschen Steuerrecht nach § 50 a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Der Steuersatz beträgt zur Zeit bei folgenden Brutto-Beträgen:
bis 250 Euro 0%
über 250 Euro 15 % der Brutto Einnahmen (keine Höchstgrenze)
Zuzüglich werden von diesen Beträgen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag abgezogen.
Der Brutto-Betrag wird aus der Gesamtsumme aller zu leistenden Zahlungen und allen erbrachten Sachleistungen (Reisekosten, Hotel und Verpflegung) berechnet. Der Veranstalter stellt hierfür eine entsprechende Bescheinigung aus, so daß die in Deutschland gezahlte Steuer bei der Steuererklärung im Heimatland als bereits gezahlt angerechnet werden kann. Deutschen Staatsbürgern ist bekannt, daß sie ihre Einkünfte selbst versteuern müssen. Bei entsprechender Rechnungsstellung kann die Umsatzsteuer ausgezahlt werden.
Abzüge und Rückzahlungen
Abzüge und Rückzahlungen von bereits ausgezahlten Geldern auf der Grundlage der vorstehenden Regelungen haben noch am Veranstaltungsort zu erfolgen. Nicht zurückgezahlte Beträge können bei anderen German Meetings Veranstaltungen abgezogen werden.
Keine Leistung
Keine Leistung durch zwei Fehlstarts, drei Fehlversuche (ohne Leistung) sowie frühzeitiges Ausscheiden bei den Läufen haben Abzüge von 50 % des Startgeldes zur Folge.
Reisekosten
Reisekostenübernahmen oder -erstattungen werden vom Veranstalter festgelegt und sind mit diesem frühzeitig zu vereinbaren.
Begleitpersonen
Begleitpersonen die Unterkunft, Verpflegung oder Reisemittel beanspruchen, benötigen die Zustimmung des Veranstalters.